BGH konkretisiert Anforderungen an Nachweis eines behaupteten Mietvertrages über zwangsversteigerte Wohnung

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Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten Mietvertrages, der dem Ersteigerer einer Wohnung von einem Angehörigen des ehemaligen Eigentümers entgegen gehalten wird, konkretisiert. Es muss in diesem Zusammenhang auch das Vorbringen des Ersteigeres berücksichtigt werden, der Mietvertrag sei von dem Angehörigen nur fingiert worden, um sich oder der Familie den Besitz der Wohnung ungeachtet der Zwangsversteigerung weiter zu erhalten. Urteil vom 18.09.2013, Az. VIII ZR 297/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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