BGH: Keine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme bei grundlegender Veränderung des Charakters der Mietsache

No Comments »

Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 555b Nr. 4 oder Nr. 5 BGB liegen nicht vor, wenn die beabsichtigten Maßnahmen (hier: Hinzufügung neuer Räume [Wintergarten; Ausbau des Spitzbodens] unter Veränderung des Grundrisses; veränderter Zuschnitt der Wohnräume und des Bads; Anlegung einer Terrasse; Abriss einer Veranda) so weitreichend sind, dass ihre Durchführung den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würde. Beschluss vom 21.11.2017, Az. VIII ZR 28/

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.