BGH: Keine Unwirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung wegen Umlage nach Personenmonaten

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Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind. Urteil vom 22.10.2014, Az. VIII ZR 97/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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