BGH: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
Einer bei einem Verkehrsunfall geschädigten Radfahrerin ist kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anzulasten, solange zum Unfallzeitpunkt keine Helmpflicht oder zumindest ein entsprechendes allgemeines Verkehrsbewusstsein besteht. BGH, Urteil vom 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13
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