BGH: Kein Anspruch auf Modernisierung einer unwirtschaftlichen Heizungsanlage
Auch bei einem gewerblichen Mietverhältnis lässt sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot ein Anspruch des Mieters auf Modernisierung einer vorhandenen und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Heizungsanlage nicht ableiten, wenn sie zwar hohe Energiekosten verursacht, aber nicht mangelhaft ist, da sie dem bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet. Urteil vom 18.12.2013, Az. XII ZR 80/12
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