BGH gewährt Höchstbietendem Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion

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Der Anbieter einer eBay-Auktion ist gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig, wenn er das Angebot vorzeitig beendet, um die angebotene Sache anderweitig zu veräußern. Dies gilt auch dann, wenn die Auktion noch länger als 12 Stunden läuft. Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14.

Author: RAe Kasburg und Klein

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