BGH: Fehlende Verkehrssicherheit eines vom Händler als «TÜV neu» verkauften Gebrauchtwagens rechtfertigt sofortigen Rücktritt vom Kauf
Beim Gebrauchtwagenkauf kann dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB nicht zugemutet werden, wenn der Händler das Fahrzeug trotz fehlender Verkehrssicherheit als «TÜV neu» verkauft hatte. Der Käufer ist dann zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Urteil vom 15.04.2015, Az. VIII ZR 80/14
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