BGH: Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer, § 22 I WEG i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG. Urteil vom 24.01.2014, Az. V ZR 48/13
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