BGH: Erfüllung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften (Verschattungsanlagen)
Die nachträgliche Anbringung von Verschattungsanlagen durch die Wohnungseigentümer kann gestattet sein, wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Anforderung an das gemeinschaftliche Eigentum handelt. Urteil v. 20.07.2018, Az. V ZR 56/17
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