BGH: Eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers bei Minderung und Schadensersatz für eine gebrauchte Eigentumswohnung
Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und sog. kleinen Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist. Urteil vom 24.07.2015, Az.: V ZR 167/14
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