BGH: Eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers bei Minderung und Schadensersatz für eine gebrauchte Eigentumswohnung

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Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und sog. kleinen Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist. Urteil vom 24.07.2015, Az.: V ZR 167/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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