BGH: Eigenbedarfskündigung einer Zweitwohnung

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Die Frage des „Benötigens“ i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist höchstrichterlich dahin geklärt, dass damit ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe des Vermieters vorausgesetzt werden, die Wohnung künftig selbst oder durch nahe Angehörige zu nutzen. Dies gilt auch für einen Nutzungswunsch als Zweitwohnung. Beschluss vom 22.08.2017, Az. VIII ZR 19/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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