BGH: Beschlusskompetenz zur Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in Mehrhausanlage

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Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist. Urteil vom 17.04.2015, Az. V ZR 12/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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