BGH: Badsanierung löst unter Wohnungseigentümern keinen Anspruch auf höheren Trittschallschutz aus
Wohnungseigentümer, die ihr Badezimmer modernisieren und dabei den Boden unter Eingriff in den Estrich erneuern, sind gegenüber den anderen Wohnungseigentümern nicht verpflichtet, den Trittschallschutz über das Niveau hinaus zu verbessern, das zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung galt. Urteil vom 16.03.2018, Az. V ZR 276/16
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