BGH: Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter § 560 IV BGB

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Der Mieter ist zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen auch im Anschluss an eine von ihm selbst vorgenommene Korrektur der Betriebskostenabrechnung berechtigt.
BGH, Urteil vom 06.02.2013
OLG Karlsruhe: Konkludenter Mietvertag durch Übergabe des Mietobjekts an den Mieter
§§ 431, 546 Abs. 1 BGB
1. Scheitern die Verhandlungen über den Abschluss eines beabsichtigten langfristigen Mietvertrages, kann ein konkludentes Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit in Betracht kommen, wenn das Mietobjekt dem Mieter schon vorab zur Nutzung übergeben wurde.
2. Für die Abgrenzung zwischen einem Mietverhältnis über Wohnraum und einem gewerblichen Mietvertrag kommt es bei einer gemischten Nutzung des Objekts darauf an, welche Art der Nutzung im Vordergrund steht. Entscheidend sind dabei die vertraglichen Regelungen und die Vorstellungen der Beteiligten bei Abschluss des Vertrages; ob der Mieter von einer vertraglich vorgesehenen gewerblichen Nutzung tatsächlich Gebrauch macht, ist für die Qualifizierung des Vertrages hingegen ohne Bedeutung.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.05.2012

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