AG Stuttgart-Bad Cannstatt: Kein periodisches Kontrollrecht des Vermieters

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Dem Vermieter steht ein periodisches, etwa alle 1-2 Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren, nicht zu. Eine entsprechende Klausel ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gem. § 307 I 1 BGB unwirksam. AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 27.10.2014, Az. 6 C 1267/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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