AG Saarbrücken: Umlagefähigkeit der Kosten für eine SAT-Anlage
Umlagefähige Kosten sind nur diejenigen, die dem Vermieter als nachweisbarer laufender Aufwand entstanden sind. Pauschale Ansätze sind insoweit unzulässig. Eine vertragliche Vereinbarung abweichend hiervon ist unwirksam, § 556 IV BGB. Urteil vom 01.03.2013, Az. 37 C 378/12(08)
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