AG Reinbek: Unangemessene Benachteiligung bei generellem Ausschluss von Hunde- und Katzenhaltung
Der generelle Ausschluss von Hunde- und Katzenhaltung stellt in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Urteil v. 04.06.2014, Az. 11 C 15/14
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