AG München: Nächtlicher Sex auf quietschender Schaukel rechtfertigt Kündigung eines Mieters
Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Die Geräusche entsprächen nach Auffassung des Gerichts „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“. Urteil vom 22.08.2014, Az. 417 C 17705/13, rechtskräftig
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