AG München: Kfz-Mieter muss sich über richtigen Kraftstoff informieren

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Bei der Übernahme eines Mietfahrzeugs ist es die Pflicht des Mieters, sich mit der Handhabung und den notwendigen Betriebsmitteln wie etwa der Kraftstoffart des Fahrzeugs vertraut zu machen. Tut er das nicht und tankt Benzin statt Diesel, muss er den am Fahrzeug entstandenen Schaden ersetzen. Urteil v. 10.06.2015, Az. 113 C 27219/14 (rechtskräftig)

Author: RAe Kasburg und Klein

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