AG München erlaubt Videoüberwachung des eigenen Grundstückseingangs

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Die Videoüberwachung des privaten Grundstückseingangs und eines schmalen Gehwegstreifens unmittelbar davor verletzt in der Regel nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten. Urteil vom 20.03.2015, Az.: 191 C 23903/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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