AG München: Mieter muss typische Modernisierungsmaßnahmen auch bei sehr starkem Mietanstieg dulden

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Der Mieter ist verpflichtet, eine Modernisierung der Wohnung mittels Balkonanbau, Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadrigen Stromkabeln trotz einer zu erwartenden Mieterhöhung auf 245% der jetzigen Miete zu dulden. Denn es handelt sich hier nicht um eine Luxusmodernisierung, sondern um typische Modernisierungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Vermietbarkeit. Den Interessen des Eigentümers gebührt der Vorrang. Urteil v. 30.12.2016, Az. 453 C 22061/15,

Author: RAe Kasburg und Klein

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