AG München: Betreiber einer Waschstraße muss Fahrer eines Automatik-Pkw notwendige Hinweise zur Nutzung geben
Ein Waschanlagenbetreiber, der bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs nicht darauf hinweist, dass die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Urteil v. 06.09.2018, Az. 213 C 9522/16
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