AG Kassel: Keine Beschlusskompetenz in vorbereitenden Angelegenheiten

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Können die Wohnungseigentümer über eine Angelegenheit nicht beschließen, sind auch diese vorbereitenden Beschlüsse zumindest dann nichtig, wenn damit der Anfall von Kosten verbunden ist. Urteil v. 09.06.2016, Az. 800 C 5349/15

Author: RAe Kasburg und Klein

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