AG Kassel: Keine Beschlusskompetenz in vorbereitenden Angelegenheiten
Können die Wohnungseigentümer über eine Angelegenheit nicht beschließen, sind auch diese vorbereitenden Beschlüsse zumindest dann nichtig, wenn damit der Anfall von Kosten verbunden ist. Urteil v. 09.06.2016, Az. 800 C 5349/15
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