AG Hamburg-Blankenese: Untersuchungspflicht des Verwalters bei Schimmelbildung im Sondereigentum

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Ein WEG-Verwalter ist auch bei einer nur im Sondereigentum aufgetretenen Feuchtigkeit und entsprechender Schimmelbildung gehalten, der Ursache nachzugehen, solange nicht ein Mangel am Gemeinschaftseigentum von vornherein auszuschließen ist. AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 08.01.2014, Az. 539 C 17/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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