AG Halle (Saale): Anspruch des Mieters auf Überlassung von Fotokopien von Rechnungsbelegen

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Ein Anspruch des Mieters auf Überlassung von Fotokopien von Rechnungsbelegen kommt nach Treu und Glauben ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann. Bis zu einer Entfernung (Luftlinie) von etwa 30 km zwischen Wohnung des Mieters und Sitz des Vermieters bzw. der Hausverwaltung ist eine Belegeinsicht für den Mieter noch zumutbar. Urteil vom 20.02.2014, Az. 93 C 2240/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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