AG Augsburg: Kündigung eines Mietvertrages bei verweigertem Einbau von Rauchwarnmeldern
Verweigert der Mieter schuldhaft die Installation von vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. Urteil v. 16.05.2018, Az. 22 C 5317/17
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