Verkehrsrecht

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Millionen Verkehrsteilnehmer kommen täglich mit dem Verkehrsrecht in Berührung.

Wir vertreten Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten nach:

    • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
    • Rotlichtverstößen
    • Unterschreiten des Mindestabstands
    • Alkohol am Steuer
    • allen sonstigen Bußgeld-Verfahren

 
Wir wissen, worauf es im Bußgeldverfahren ankommt und helfen dem Rechtssuchenden bei Fragen der Minderung oder des Absehens von Bußgeldern.
Wir kennen die Strategien zu Ablauf, Verfahren und Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren und können nach Akteneinsicht beurteilen, welche Möglichkeiten bestehen, um ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen zu können. 
Sollte die Angelegenheit nicht vor der Bußgeldbehörde erledigt werden können, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor den Strafgerichten.

Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis:
Ihnen drohen ein Fahrverbot oder die Einziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoßes, Trunkenheitsfahrt, Fahrt unter Drogeneinfluss oder Nötigung im Straßenverkehr? 
Der Verlust der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot führen bei den Betroffenen oft zu großen privaten und beruflichen Beeinträchtigungen bis hin zum Risiko des Arbeitsplatzverlustes. 
Doch es gibt oftmals gute Chancen ein Fahrverbot abzuwenden. Gleich ob es sich um bußgeldrechtliche oder um strafrechtliche Fahrverbote handelt, in vielen Fällen kann der Rechtsanwalt helfen.

Verkehrsunfall:
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt oder verletzt? Sie möchten die Sache schnell, sicher und mit möglichst geringem Kostenrisiko hinter sich bringen? Verkehrsrechtsanwälte wissen, was Ihnen nach einem Verkehrsunfall zusteht: Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Ersatz des Haushaltsführungsschadens, Schmerzensgeld, um nur einige Positionen zu nennen. 
Damit Sie Ihre Ansprüche wirkungsvoll durchsetzen können, brauchen Sie die schnelle und professionelle Hilfe des Verkehrsrechtsanwalts. Für Sie günstig: Rechtsanwaltskosten sind sogenannte Schadensfolgekosten, d.h. im Umfang der Berechtigung des Anspruches vom Unfallgegner zu übernehmen!