Miet- und Pachtrecht

Mietrecht ‑ Pachtrecht

Das wichtigste Tätigkeitsgebiet der Kanzlei Kasburg & Klein stellt das Mietrecht und Pachtrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht in seinen verschiedenen Ausformungen dar. Aufgrund der langjährigen Rechtsvertretung für den Haus & Grund Eigentümerverein Lemgo verfügen wir über das nötige Maß an Erfahrung und Fachwissen.

Zum Mietrecht im Sinne der Fachanwaltsordnung gehören u. a.:

    • Wohnraummietrecht
    • Geschäftsraummietrecht
    • Pachtrecht einschließlich des Rechts der Erholungsgrundstücke
    • Leasingrecht
    • Nachbarschaftsrecht

 
Mietrecht betrifft (fast) alle. Es wird durch immer neue Urteile unübersichtlicher und komplizierter. Als Laie können Sie die Entwicklung schwer nachverfolgen. Um Ihre Rechte durchsetzen zu können brauchen Sie qualifizierte Beratung. Unser Alltag in Theorie und Praxis dreht sich rund um die Themen Miete, Mängel der Mietsache, Schönheitsreparaturen, Kündigung und Räumung, Kaution oder Nebenkosten.

Viele Vermieter aber auch Mieter und Unternehmen lassen sich vor dem Abschluss eines Wohn- oder Geschäftsraummietvertrages beraten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beratungsbedarf besteht für Vermieter und Mieter aber durchweg auch dann, wenn während der Mietzeit Mängel auftreten oder bei der Abrechnung von Betriebskosten.

Viele Streitfragen treten bei der Mieterhöhung sowie bei Beendigung eines Mietverhältnisses auf. Auch die Wirksamkeit von Vertragsklauseln zur Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder die Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Kaution erweisen sich als übliche Konfliktpunkte.
Typische Rechtsgebiete des Immobilienrechts sind zum Beispiel:

    • Die Formulierung von Mietverträgen, die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
    • Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen
    • Mieterhöhung
    • Mietminderung aufgrund von Mängeln und die Mängelbeseitigung selbst
    • Zahlungsrückstände aus Miete oder Betriebskostennachzahlungen
    • Fristlose oder fristgerechte Kündigungen, Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung
    • Durchsetzung von Kündigungen im Räumungsprozess oder Vertretung des Mieters gegen Räumungsklagen.

 
Wir erstellen für Sie z.B. Betriebskostenabrechnungen und Heizkostenabrechnungen entsprechend der Vorgaben Ihres Mietvertrages sowie unter Berücksichtigung der Regelungen der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung. Profitieren Sie in diesen Angelegenheiten von unserer Kompetenz und lassen Sie sich von uns beraten.