20. Januar 2019
RAe Kasburg und Klein
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Sie begründe daher selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen sei.Der Annahme einer von den Wohnungseigentümern zusätzlich konkludent gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es nach Auffassung des Gerichts nicht Urteil vom 20.09.2018, Az. IV R 6/16
19. Januar 2019
RAe Kasburg und Klein
Eine fristlose Kündigung des Mieters ist gerechtfertigt, wenn dieser rechtswidrig eine Waffe und ein Magazin mit Munition in der von ihm gemieteten Wohnung aufbewahrt, da er dadurch besonders schwerwiegend gegen seine vertraglichen Obhutspflichten als Mieter verstößt und zugleich den Hausfrieden nachhaltig stört. Beschluss vom 25.06.2018, Az. 65 S 54/18
18. Januar 2019
RAe Kasburg und Klein
1. Dem Vermieter ist es nicht nach § 242 BGB verwehrt, seinen Herausgabeanspruch auf eine ordentliche Kündigung gem. § 573 BGB zu stützen, wenn er das Angebot des Jobcenters, die rückständigen Mieten binnen der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB nachzuzahlen, nicht angenommen hat. 2. Die sog. „Schonfristzahlung“ kann eine ordentliche Kündigung nicht heilen. Beschluss vom 30.05.2018, Az. 65 S 66/18
17. Januar 2019
RAe Kasburg und Klein
1. Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung „Wirtschaftsplan + Jahr“ bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt. 2. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Urteil vom 01.11.2018, Az. 2/13 S 112/17
17. Januar 2019
RAe Kasburg und Klein
Wohnungseigentümer können den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen beschließen, wenn das Landesrecht eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen vorsieht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Urteil vom 07.12.2018, Az. V ZR 273/17