Archive: 11. Oktober 2016

BGH: Standzeit eines Gebrauchtwagens von mehr als zwölf Monaten zwischen Herstellung und Erstzulassung ist kein Sachmangel

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Ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. Die für den Kauf von Neu- oder Jahreswagen ergangene Rechtsprechung, wonach ein Autokäufer eine zwölf Monate nicht überschreitende Standzeit vor der Erstzulassung erwarten darf, sei auf Gebrauchtwagen nicht uneingeschränkt übertragbar. Urteil vom 29.06.2016, Az. VIII ZR 191/15

OLG Celle: Schönheitsreparaturklausel: Auch Gewerberäume sind zu Beginn renoviert zu übergeben

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1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert übergebenen Wohnung ohne die Gewährung eines angemessenen Ausgleichs ist auf die Vermietung unrenoviert übergebener Geschäftsräume zu übertragen. 2. Eine entsprechende Klausel ist mithin auch im Gewerberaummietrecht unwirksam. 3. Dies gilt auch, wenn der Mieter eine Mietfläche unrenoviert übernimmt und selbst zuvor bereits Mieter dieser Fläche war (Anschlussmietvertrag). Urteil v. 13.07.2016, Az….

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BGH: Fälligkeit des Anspruchs auf Rückgabe der Mietsicherheit

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1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf. 2. Betriebskostennachforderungen aus Jahresabrechnungen des Vermieters sind wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 216 Abs. 3 BGB. Dem Vermieter ist es deshalb nach § 216 Abs. 3 BGB verwehrt, sich wegen bereits verjährter…

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BGH: Substantiierungsanforderungen bei Darlegung eines konkreten Sachmangels der Mietsache

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1. Eine Partei genügt bei einem von ihr zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag ihren Substantiierungspflichten, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das von der anderen Seite geltend gemachte Recht als nicht bestehend erscheinen zu lassen. Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist und ob sie auf eigenem Wissen oder auf einer Schlussfolgerung aus Indizien beruht. 2. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit…

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BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht

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Eine auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist auch dann wirksam, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt. Die Regelung des § 314 Abs. 3 BGB, wonach der Berechtigte nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen kann, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat, ist nach Auffassung des BGH neben den speziell geregelten Vorschriften zur fristlosen außerordentlichen Kündigung im Wohnraummietrecht nicht…

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