24. März 2016
RAe Kasburg und Klein
1. Klauseln, die dem Mieter die Instandsetzungskosten auferlegen, sind auch bei Gewerberaummiete nur dann wirksam, wenn sie inhaltlich beschränkt sind. Das betrifft die Entstehung des Instandsetzungsbedarfs, der dem Gebrauch oder zumindest der Risikosphäre des Mieters zugeordnet sein muss. Sollen dem Mieter nicht beherrschbare Risiken und damit Kosten zugewiesen werden, die nicht Folge seines Mietgebrauchs sind, ist zumindest eine Beschränkung der Kosten der Höhe nach erforderlich, wobei 10% der Jahresmiete als…
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24. März 2016
RAe Kasburg und Klein
1. Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen. 2. Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie – sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit – durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft). 3….
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23. März 2016
RAe Kasburg und Klein
1. Sondereigentum kann nur in den Grenzen entstehen, die sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergeben. 2. Die erstmalige plangerechte Herstellung einer Wand, die zwei Sondereigentumseinheiten voneinander abgrenzt, ist unabhängig von der dinglichen Zuordnung der herzustellenden Wand Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer. 3. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben…
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23. März 2016
RAe Kasburg und Klein
Den Eigentümer eines Ferienhauses trifft auch bei winterlichen Temperaturen keine Obliegenheit gegenüber dem Gebäudeversicherer, die Heizung in dem Ferienhaus so häufig zu kontrollieren, dass es auch bei einem plötzlichen Ausfall der Anlage nicht zu einem Frostschaden kommen kann. Urteil v. 23.12.2015, Az. 5 U 190/14
23. März 2016
RAe Kasburg und Klein
Die Wohnungseigentümer müssen bei baulichen Maßnahmen deren genaue Ausführung festlegen. Die Entscheidung über die Art der Ausführung kann grundsätzlich nicht dem Verwalter überlassen werden. Urteil vom 20.01.2015, Az. 55 S 130/14