Archive: 10. Juni 2015

LG Frankfurt a.M.: Bevollmächtigung zur Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung

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1. Ist nach der Gemeinschaftsordnung für die Erteilung einer Vollmacht zur Vertretung in einer Versammlung die Schriftform vorgesehen, ist deren Nichtvorliegen ein bloßes Nachweiserfordernis und hat nicht die Unwirksamkeit der Vollmacht zur Folge. 2. Jeder Versammlungsteilnehmer hat zu jeder Zeit das Recht, Einsicht in die Originalvollmachten zu nehmen. Da die Stimmabgabe nicht nur gegenüber dem Versammlungsleiter, sondern auch gegenüber den übrigen Miteigentümern erfolgt, besteht auch für diese die Möglichkeit, die…

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BGH: Der Schallschutz richtet sich grundsätzlich nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109

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Wird der in einer Eigentumswohnung vorhandene Bodenbelag (hier: Teppichboden) durch einen anderen (hier: Parkett) ersetzt, richtet sich der zu gewährende Schallschutz grundsätzlich nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109; ein höheres einzuhaltendes Schallschutzniveau kann sich zwar aus der Gemeinschaftsordnung ergeben, nicht aber aus einem besonderen Gepräge der Wohnanlage. BGH, Urteil vom 27.02.2015, Az. V ZR 73/14

BGH: Jobcenter ist nicht der Erfüllungsgehilfe des Mieters

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Das Jobcenter, das die Mietzahlungen des Mieters übernommen hat und direkt an den Vermieter überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters; Versäumnisse des Jobcenters können dem Mieter daher nicht gem. § 278 S. 1 BGB zugerechnet werden. BGH, Beschluss vom 17.02.2015, Az. VIII ZR 236/14

BGH: Von neuem Bolzplatz ausgehender Lärm nicht zwingend Mietminderungsgrund

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Der Mieter einer Wohnung darf die Miete wegen sogenannter Umweltmängel (hier: von einem Nachbargrundstück ausgehende Lärmbelästigungen) nicht mindern, wenn auch der Vermieter selbst die Belästigungen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeiten – etwa mit Rücksicht auf das bei Kinderlärm bestehende Toleranzgebot des § 22 Abs. 1a BImSchG – als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen müsste. Urteil vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 197/14