20. November 2014
RAe Kasburg und Klein
Bei der Miete von Gewerberäumen stellt die Unterschreitung der vertraglich vereinbarten durch die dem Mieter vom Vermieter tatsächlich überlassene Fläche um mehr als 10% einen Mangel der Mietsache dar. Beschluss vom 19.11.2013, Az. I-10 U 112/13
20. November 2014
RAe Kasburg und Klein
Ein wichtiger Grund zur Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 543 I BGB liegt regelmäßig bei Gewaltanwendung und Tätlichkeiten vor. Urteil vom 25.04.2014, Az. 311 O 27/14
20. November 2014
RAe Kasburg und Klein
1. Die Umlage von „Verwaltungskosten“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend i.S.v. § 305c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 I 2 BGB, auch wenn die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält. 2. Die formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen auf den Mieter ohne Beschränkung der Höhe nach verstößt gegen § 307 I, II…
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