Wir sind an allen Amts- und Landgerichten, sowie bei dem Oberlandesgericht Hamm zugelassen. Gleichfalls können wir Sie vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Sozial- und Landessozialgerichten, sowie den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten vertreten.
Die für unsere Kanzlei zuständige Rechtsanwaltskammer ist die
Rechtsanwaltskammer Hamm
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