OLG Schleswig: Beschaffenheitsvereinbarung bei Aushändigung des Energieausweises durch den Verkäufer
Die bloße Aushändigung eines Energieausweises durch den Makler führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 BGB. Urteil vom 13.03.2015, Az. 17 U 98/14
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