OLG Köln: Unitymedia darf Kunden-Router für Aufbau flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen

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Unitymedia Nordrhein-Westfalen darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals („WifiSpots“) nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden („Opt in“) ist hierfür nicht erforderlich. Es muss aber für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen („Opt out“). Urteil vom 02.02.2018, Az. 6 U 85/17, nicht rechtskräftig

Author: RAe Kasburg und Klein

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