OLG Koblenz: Wasserversorger kann für Wasserschaden in Gebäudeinnerem haften

No Comments »

Ein Wasserversorgungsunternehmen ist zur ordnungsgemäßen Unterhaltung einer Frischwasserzuleitung beim Abnehmer bis zur Wasseruhr verpflichtet. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch im Bereich vor der Wasseruhr ein Schaden verursacht, ist der Versorger auch dann verantwortlich, wenn sich die Schadstelle innerhalb des Anwesens des Geschädigten befindet. Urteil vom 17.04.2014, Az. 1 U 1281/12

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.