OLG Hamm: Verkäufer eines Hauses muss über bei Regen nassen Keller informieren
Der Verkäufer eines Wohnhauses, dessen Keller im Jahr 1938 gebaut worden ist, muss einen Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei starken Regenfällen Wasser in den Keller eindringt. Urteil v. 18.07.2016, Az. 22 U 161/15
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