OLG Hamm: Mietwagenkosten – Aus Fraunhofer und Schwacke wird „Fracke“

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Ist zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall der angemessene Normaltarif zu schätzen, ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm vorzugswürdig, den Mittelwert aus der „Schwacke-Liste“ und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel als Schätzungsgrundlage heranzuziehen. (Urteil v. 18.03.2016, Az. 9 U 142/15

Author: RAe Kasburg und Klein

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