OLG Hamm: Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Gefühl reicht nicht

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Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügt laut Oberlandesgericht Hamm die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten alleine nicht. Es sei so nicht möglich, zuverlässig zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß zu unterscheiden. Beschluss vom 24.10.2017, Az. 4 RBs 404/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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