OLG Hamm: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet für Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt allein

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Ein 80-jähriger Pedelec-Fahrer, der verkehrswidrig von einem durch eine durchgehende weiße Linie von der Fahrbahn abgeteilten Geh- und Radweg schräg auf die Fahrbahn gefahren war, um nach links abzubiegen, und dabei mit einem Pkw kollidierte, muss für die Unfallfolgen allein haften. Beschluss v. 09.02.2016, Az. 9 U 125/15

Author: RAe Kasburg und Klein

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