OLG Düsseldorf: Solardach des Nachbarn darf nicht blenden
Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen. Dieser sah wegen des stark blendenden Sonnenlichts vom Nachbardach die Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstückes ganz erheblich beeinträchtigt. Urteil v. 21.07.2017, Az. I-9 U 35/17
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