OLG Düsseldorf: Flächenabweichungen im Gewerberaummietverhältnis
Bei der Miete von Gewerberäumen stellt die Unterschreitung der vertraglich vereinbarten durch die dem Mieter vom Vermieter tatsächlich überlassene Fläche um mehr als 10% einen Mangel der Mietsache dar. Beschluss vom 19.11.2013, Az. I-10 U 112/13
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