OLG Braunschweig: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses

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Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt berechtigt. Urteil v. 13.09.2018, Az. 9 U 51/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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