LG München I: Keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung durch Verteilungsanlage auf 343 Wohneinheiten

No Comments »

Leitet eine Wohnungseigentümergemeinschaft mittels einer Gemeinschaftsantenne aufgefangene Rundfunkprogramme über ein Kabelnetz nur an die einzelnen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft weiter, stellt dies unabhängig von der Anzahl der Wohnungen (hier: 343) keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung dar, wenn sich die Wohnungen in einem einheitlichen Gebäude befinden und die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sozial miteinander verbunden sind. Dies hat das Landgericht München I entschieden und eine Klage der Gema abgewiesen. Es handele sich lediglich um einen organisierten Privatempfang

LG München I, Urteil vom 20.02.2013

Author: admin

Comments are closed.