LG München I: Herausgabe eines Dachbodens zur Mitbenutzung an WEG-Eigentümer

No Comments »

1. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann grundsätzlich die Einräumung von Mitbesitz an die Eigentümergemeinschaft verlangen, wenn ein Raum zu Unrecht von einem Miteigentümer vereinnahmt, dieser also von diesem alleine genutzt und den übrigen Wohnungseigentümern der Mitbesitz vollständig entzogen wird.
2. An einer derartigen vollständigen Besitzentziehung fehlt es jedoch, wenn der besitzende Miteigentümer lediglich Teilflächen eines Dachbodens zum Abstellen von Gegenständen (bestimmungsgemäß) belegt. Beschluss v. 14.11.2018, Az. 36 S 12013/17

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.