LG Hamburg: Wichtiger Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses bei Gewaltanwendung
Ein wichtiger Grund zur Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 543 I BGB liegt regelmäßig bei Gewaltanwendung und Tätlichkeiten vor. Urteil vom 25.04.2014, Az. 311 O 27/14
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