LG Hamburg: Übertragung der Instandsetzungspflicht auf den Sondereigentümer
Wird durch die Gemeinschaftsordnung die Instandsetzungspflicht der (zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden) Fenster auf den Sondereigentümer übertragen, so verliert die Gemeinschaft ihre Verwaltungszuständigkeit (Beschluss-Kompetenz). Urteil vom 09.04.2014, Az. 318 S 133/13
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