LG Essen: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden

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Die seit dem 01.08.2016 gesetzlich vorgeschriebene Routerfreiheit gilt nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandskunden der Netzbetreiber. Urteil v. 23.09.2016, Az. 45 O 56/16

Author: RAe Kasburg und Klein

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