LG Braunschweig: Einbau von Rauchwarnmeldern
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, Rauchwarnmelder für sämtliche Wohnungseigentümer anzuschaffen und zu warten, widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn ein Wohnungseigentümer bereits seit einigen Jahren Rauchwarnmelder betreibt, die der DIN-Norm 14676 entsprechen. LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014, Az. 6 S 449/13 (154)
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