LG Braunschweig: Einbau von Rauchwarnmeldern

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Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, Rauchwarnmelder für sämtliche Wohnungseigentümer anzuschaffen und zu warten, widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn ein Wohnungseigentümer bereits seit einigen Jahren Rauchwarnmelder betreibt, die der DIN-Norm 14676 entsprechen. LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014, Az. 6 S 449/13 (154)

Author: RAe Kasburg und Klein

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